Die Betrügerin
Eine wahre Geschichte

Die Strafanzeige

Da ich keine Antwort mehr bekam, verfasste ich am 01.07.2012 eine 10-seitige Strafanzeige unter anderem wegen Betruges gegen unbekannt. Das Unbekannt habe ich damit begründet, dass ich mir über die Identität nicht sicher war. Die Strafanzeige richtete ich an die Staatsanwaltschaft Stade. Sie ist für den Ort Selsingen zuständig, wohin ich die Geräte und das Bargeld geschickt hatte. Die Staatsanwaltschaft Stade führte das Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen NZS 121 Js 16524/12.

Die Staatsanwaltschaft Stade ermittelte die wahre Identität der Täterin. Auf Grund meiner Strafanzeige und der vorgelegten unwiderlegbaren Beweise beantragte die Staatsanwaltschaft Stade beim dafür zuständigen Amtsgericht Stade einen Durchsuchungsbeschluss. Dieser wurde antragsgemäß von der zuständigen Richterin am Amtsgericht erlassen und die Durchsuchung der Wohnung wurde angeordnet. Am 19.10.2012 wurde der Durchsuchungsbeschluss vollstreckt und die Wohnung der Täterin durch die Kriminalpolizei durchsucht. In der Wohnung wurden die drei Geräte aufgefunden (das iPhone, das iPad und das Notebook), von der Kriminalpolizei beschlagnahmt und der Staatsanwaltschaft Stade übergeben.

Im weiteren Verlauf hat sich die Beschuldigte einen Verteidiger genommen und versucht, sich mit weiteren erfundenen Geschichten aus der Affäre zu ziehen. Diesbezüglich sandte mir die Staatsanwaltschaft Stade mit Datum vom 27.12.2012 folgendes Schreiben zu, welches mich am 28.12.2012 zugestellt wurde:

Foto/Ausschnitt (Namen und Unterschrift wurden unkenntlich gemacht)



 
Über den Verteidiger ließ die - in diesem Stadium des Verfahrens - Beschuldigte JULIA-CHRISTINE W. (aber NICHT Wagner! - den echten Namen nenne ich nicht!) die absurdesten Dinge zur Verteidigung vorbringen. Natürlich hatte es den Zweck, mich in ein schlechtes Licht zu rücken.

So zum Beispiel soll ich mir sexuelle Gefälligkeiten davon versprochen haben, als ich die Geräte geschickt habe.

Die Beschuldigte wollte die Geräte gar nicht haben, ich hätte sie ihr geradezu aufgedrängt. Weil sie mit den Geräten nichts habe anfangen können, hätte sie sie sodann ihrem Lebensgefährten geschenkt (diese Aussage übermittelte der Verteidiger im Dezember 2012 der Staatsanwaltschaft Stade, NACHDEM die Geräte am 19.10.2012 im Rahmen der Hausdurchsuchung bei der Beschuldigten - und nicht bei ihrem Lebensgefährten - gefunden und beschlagnahmt wurden). 

Ich soll meinerseits Anfang 2011 vorgegeben haben, im Koma gelegen zu haben und soll zu diesem Zeitpunkt über E-mail mit der Beschuldigten in Kontakt gewesen sein. Die Beschuldigte hat aber leider vergessen, ihrem Anwalt zu erzählen, dass ich ihr als "Christian Wagner" erst Mitte 2011 die E-mail-Adresse gegeben habe und seit Anfang 2011 ist ein nahtloser SMS-Verkehr nachweisbar. Denn ich habe alle der insgesamt über 20.000 SMS und E-Mails gespeichert, die ich sowohl mit ihr als Christian Wagner als auch Michelle Wagner geschrieben habe.

Des weiteren soll ich ihr den Computer als Geschenk überlassen haben, ich hätte ihn schon längst besorgt gehabt und ihr unmittelbar nach meinem von ihr behaupteten Krankenhausaufenthalt geschenkt. Nach ihrem Vortrag soll ich ja Anfang 2011 im Krankenhaus gewesen sein, aber erst Monate später kam es überhaupt zu der Diskussion über den Computer, also das Notebook. Das ist auch anhand der Paketzustellungen nachweisbar.

Über ihren Verteidiger ließ sie auch mitteilen, dass sie die Bußgeldbescheide erfunden hat. Aber genau dieser Umstand sollte beweisen, dass ich ihr die 800 Euro nicht geschickt haben kann. Der Sinn und Zweck eines Betruges ist jedoch, dass man etwas erfindet, um an Geld oder Gegenstände zu kommen. Die Aussagen der Betrügerin fielen in sich zusammen, wie ein Kartenhaus.

Da ich wirklich ALLE Mails und SMS gespeichert habe, konnten meine Angaben zweifelsfrei bewiesen werden. Wie die Staatsanwaltschaft Stade in o. g. Schreiben gebeten hatte, habe ich entsprechende Beweise nachgereicht. Mit Datum vom 06.01.2013 übersandte ich der Staatsanwaltschaft Stade eine 24-seitige Stellungnahme zum Schreiben des Verteidigers der Beschuldigten sowie 359 Seiten weitere Beweismittel. Danach wurde das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und das Strafverfahren eingeleitet.
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden