Die Betrügerin
Eine wahre Geschichte

Das Urteil

Im Namen des Volkes

so lautet in der Regel der Satz bei einer Urteilsverkündung. In diesem Fall ist es etwas anders gelagert. Möglicherweise ist es auf eine zu eindeutige Beweiskette zurückzuführen, dass die Staatsanwaltschaft Stade einen Strafbefehl beantragt hat. Vielleicht wollte sie mir auch einen Auftritt vor Gericht ersparen.

Der Strafbefehl ist aber keine strafmindernde Variante des Abschlusses eines Strafverfahrens. Vielmehr dient er dazu, Gerichte und Staatsanwaltschaften zu entlasten. Genau wie ein Urteil in der Hauptverhandlung ist ein Strafbefehl ein Urteil, nur ohne Verhandlung! Die Folgen daraus sind aber die gleichen, wie ein verkündetes Urteil!

Die Betrügerin wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Bremervörde rechtskräftig verurteilt. Der Strafbefehl, gegen den die - zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens - Angeklagte hätte Einspruch einlegen können, ist seit dem 07.03.2013 rechtskräftig. Die somit Verurteilte hat keinen Einspruch eingelegt und die Vorwürfe damit eingeräumt.

Julia-Christine W. wurde rechtskräftig in 7 Fällen des Betruges für schuldig befunden. Die Einzelheiten können den nachfolgenden anonymisierten Abbildungen entnommen werden. 
 

Der Strafbefehl:






 
Die Angeklagte wurde durch den Strafbefehl zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Die Tagessatzhöhe wird an dieser Stelle nicht genannt, da man ggf. Rückschlüsse auf das Einkommen der Verurteilten schließen könnte. Das wiederum ist auch nicht Sinn und Zweck dieser Homepage.

Wie man auf dem Strafbefehl erkennen kann, beinhaltete dieser auch Einziehungsgegenstände. Gegenstände werden richterlich eingezogen, wenn davon auszugehen ist, dass künftig weitere Straftaten damit begangen werden. Das Gericht hat auch den eigenen Computer der Verurteilten eingezogen. Dieser wird entweder vernichtet oder nach Löschung der Daten auf Auktionen versteigert. Der Erlös kommt dann der Staatskasse zugute.

Wegen des Umfangs der vorgelegten Beweise hat die Staatsanwaltschaft offensichtlich Sonderhefte zur Hauptakte anlegen müssen. Seinerzeit haben diese nicht in einen Briefumschlag gepasst, so dass ich sie als Paket versenden musste.
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